Redispatch 2.0
Mit dem Festlegungsverfahren werden die Datenbedarfe geregelt, die Anlagenbetreiber für etwaige Redispatch-Maßnahmen gemäß § 13a (i. V. m. § 14 Abs. 1) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der ab dem 1.10.2021 geltenden Fassung gegenüber dem Anschlussnetzbetreiber auf Anfrage sicherstellen müssen. Die von Ihrem Netzanschlussbetreiber benötigten Daten orientieren sich am jeweiligen Anwendungsfall und umfassen Stamm-, Planungs-, Echtzeitdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten. Als Betreiber eines Wind- oder Solarparks müssen Sie diese Datenbedarfe auf die sogenannte "steuerbare Ressource" Ihres Wind- oder Solarparks beziehen. Wir unterstützen Sie gern bei der Lösung dieser Anforderung.
Die Lösung
n7® Redispatch 2.0
Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen (BK6-20-061). Über geeignete Diagnosen, Analysen und Testläufe ermitteln wir die einmalig bereitzustellenden Informationen und kümmern uns auch um die bedarfsweise Erweiterung der Datenschnittstelle Ihres Wind- oder Solarparks für die Redispatch-Maßnahmen.